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   VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242   

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VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242 (https://dejure.org/2015,39788)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.10.2015 - B 5 K 14.242 (https://dejure.org/2015,39788)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - B 5 K 14.242 (https://dejure.org/2015,39788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zulage, höherwertiges Amt, Verjährung, Schadensersatz, Fürsorgepflicht, Dienstherr, Beamter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411

    Verjährung eines Anspruchs auf Stellenzulage; Einwand unzulässiger

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Es darf erwartet werden, dass der Beamte sich jedenfalls um Angelegenheiten, die in seinem ureigensten Interesse liegen, selbst bemüht (vgl. BayVGH, B. v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 3).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Danach wird die kürzere Frist vom 1. Januar 2002 an berechnet, wobei nach der Rechtsprechung des BGH jedoch auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (vgl. BGH, U. v. 23.1.2007 - XI ZR 44/06 - BGHZ 171, 1 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB tritt die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht ein, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (vgl. BVerwG, U. v. 1.4.2004 - 2 C 26/03 - NVwZ 2004, 1257).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Maßgebend ist dabei nicht eine zutreffende rechtliche Würdigung des Sachverhalts, sondern die Kenntnis der zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände (vgl. etwa BVerwG, U. v. 26.7.2012 - 2 C 70/11 - NVwZ 2012, 1472 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung, wie er etwa in den Vorschriften der Art. 58 und 59 BayHO zum Ausdruck kommt, grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, U. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; B. v. 30.6.1992 - 2 B 23.92 - NVwZ 1993, 70).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, dass der Dienstherr sich nicht auf die Verjährung berufen werde (vgl. BVerwG, U. v. 15.6.2006 - 2 C 14/05 - ZBR 2006, 347 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Er habe nicht damit rechnen können, dass seine höherwertige Tätigkeit ebenfalls zulageberechtigt gewesen sei, da bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28.4.2011 - 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10) nur die "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung des höheren Amtes im Gesetz geregelt gewesen sei und das Bundesverwaltungsgericht nun auch die dauerhafte Übertragung einbezogen habe.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Er habe nicht damit rechnen können, dass seine höherwertige Tätigkeit ebenfalls zulageberechtigt gewesen sei, da bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28.4.2011 - 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10) nur die "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung des höheren Amtes im Gesetz geregelt gewesen sei und das Bundesverwaltungsgericht nun auch die dauerhafte Übertragung einbezogen habe.
  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 12 U 189/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verjährenlassen einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Damit beginnt für die jeweils am Monatsersten entstandenen Ansprüche auf Zahlung einer Zulage für die Monate Juli 1997 bis Dezember 1997 die Verjährungsfrist gem. § 187 Abs. 1 BGB a. F. zum 1. Januar 1998 (vgl. OLG Stuttgart, U. v. 13.4.2010 - 12 U 189/09 - NJW-RR 2010, 164); sie endet gem. § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB a. F. mit Ablauf des 31. Dezember 2001.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung, wie er etwa in den Vorschriften der Art. 58 und 59 BayHO zum Ausdruck kommt, grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, U. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; B. v. 30.6.1992 - 2 B 23.92 - NVwZ 1993, 70).
  • OLG Koblenz, 04.08.2009 - 5 U 333/09

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung eines

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Nachdem dem Kläger bereits im August 2001 ein höherwertiger Dienstposten übertragen wurde, ohne dass er seinerzeit in eine entsprechende Planstelle eingewiesen wurde, waren ihm die anspruchsbegründenden Umstände von Anfang an bekannt oder mussten sie dies zumindest sein, was unstreitig ist.(Vgl. insoweit auch VG Bayreuth, Urteil vom 27.10.2015 - B 5 K 14.242 -, juris, Rn. 49) Grundsätzlich begann daher der Lauf der diesbezüglichen Verjährungsfrist für das insoweit in Rede stehende Kalenderjahr 2003 am 1.1.2004 und lief diese zum Ende des Jahres 2006 ab.

    Im entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Eingangs des auf eine unmittelbar der Klage vorgeschaltete Entscheidung gerichteten und in beamtenrechtlichen Angelegenheiten nach § 126 Abs. 3 BRRG bzw. § 54 Abs. 2 BeamtStG vorgesehenen Widerspruchs nach §§ 68 ff. VwGO(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.4.2011 - 2 B 27.10 -, juris, Rn. 18 f., m.w.N.; vgl. allgemein auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - OVG 4 N 77.07 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 24.8.2016 - 3 K 2345/12 -, juris, Rn. 77 ff., m.w.N.; VG Bayreuth, Urteil vom 27.10.2015 - B 5 K 14.242 -, juris, Rn. 44; VG Gera, Urteil vom 5.3.2014 - 1 K 1759/11 Ge -, juris, Rn. 31 ff.) im Februar 2012 konnte eine Hemmung der Verjährung von daher zunächst nicht mehr eintreten.

  • VG München, 20.02.2018 - M 5 K 17.3172

    Beginn der Verjährung bei Besoldungsansprüchen

    Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist für entsprechende Ansprüche auf Besoldung am 1. Januar 2011 zu laufen begann, drei Jahre betrug und zum 31. Dezember 2013 endete (VG Bayreuth, U.v. 27.10.2015 - B 5 K 14.242 - juris Rn. 42; vgl. auch VG München, U.v. 2.10.2013 - M 5 K 12.2295 - juris Rn. 31; vgl. auch Leihkauff in Schwegmann/Summer, a.a.O., Art. 108 BayBesG Rn. 25).
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